Ausbildung
Ich bilde die Fahrerlaubnisklassen B und BE aus.
Anmeldung ist nach telefonischer Terminabsprache unter Mobil 0151/2013 5000 oder per E-mail: info@tims-fahrschule.com möglich.
Weitere Infos zu benötigten Unterlagen siehe ANMELDUNG
Theorie und Praxis
Erforderliches theoretisches und praktisches Wissen zum Erwerb (d)einer Fahrerlaubnis:
Theorieunterricht
jeden Dienstag und Donnerstag ab 18 Uhr.
Klasse: B
Angaben | Zusatzinfos | |
Fahrzeug |
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Alter | 18 Jahre | ab 17 Jahre begleitetes Fahren |
Theorie | 12 Doppelstunden + 2 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse B | |
Praxis | • Grundausbildung (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) | |
Prüfung | Stadt, Überland, Autobahn |
Klasse: BE
Angaben | Zusatzinfos | |
Fahrzeug | • PKW und Anhänger Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt | |
Alter | 18 Jahre | ab 17 Jahre begleitetes Fahren |
Theorie | kein Theorieunterricht erforderlich | |
Praxis | • Vorausetzung Klasse B • Grundausbildung (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) | |
Prüfung | Grundfahraufgabe Stadt, Überland, Autobahn Prüfungsfahrt 55 Minuten |
Was ist der Automatik-Führerschein?
Mit einem so genannten Automatik-Führerschein darf der Inhaber nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren (Schlüsselzahl 78 im Führerschein). Das heißt, der Fahrschüler hat die praktische Ausbildung ausschließlich mit einem Automatik-Fahrzeug abgelegt.
Seit 1. April 2021 gibt es eine neue Regelung: Wer die praktische Fahrprüfung für die Klasse B (Pkw) auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegt, darf unter gewissen Bedingungen auch Autos mit Schaltgetriebe fahren: Während der praktischen Grundausbildung müssen mindestens zehn Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schaltfahrzeug gemacht werden. Die Fahrtauglichkeit wird dann in einer mindestens 15-minütigen Schaltkompetenzüberprüfung mit dem Fahrlehrer nachgewiesen.
Mit dieser Ausbildung wird die Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge aufgehoben und die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen. Das bedeutet, dass der Inhaber sowohl im In- als auch im Ausland Autos mit Schaltgetriebe fahren darf.
Hintergrund der Neuregelung: Es gibt immer mehr Fahrzeuge mit Automatikgetriebe, u.a. sind alle E-Autos Automatik-Fahrzeuge.