Ausbildung

Ich bilde die Fahrerlaubnisklassen B und BE aus.

Anmeldung ist nach telefonischer Terminabsprache unter Mobil 0151/2013 5000 oder per E-mail: info@tims-fahrschule.com möglich.

 

Weitere Infos zu benötigten Unterlagen siehe ANMELDUNG


Theorie und Praxis

Erforderliches theoretisches und praktisches Wissen zum Erwerb (d)einer Fahrerlaubnis:

Theorieunterricht 

jeden Dienstag und Donnerstag ab 18 Uhr.

Klasse: B


Angaben

Zusatzinfos

Fahrzeug

  • KFZ bis max. 3,5t zulässige Gesamtmasse (zGM), 
  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
  • mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
  • auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
  • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt


Alter

18 Jahre

ab 17 Jahre begleitetes Fahren

Theorie

12 Doppelstunden

+ 2 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse B


Praxis

•  Grundausbildung
• 12 Sonderfahrstunden =
     5 x Überland
     4 x Autobahn
     3 x Beleuchtungsfahrten

(Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)


Prüfung

Stadt, Überland, Autobahn
Prüfungsfahrt 55 Minuten



Klasse: BE


Angaben

Zusatzinfos

Fahrzeug

• PKW und Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt


Alter

18 Jahre

ab 17 Jahre begleitetes Fahren

Theorie


kein Theorieunterricht erforderlich


Praxis

• Vorausetzung Klasse B

•  Grundausbildung
• 5 Sonderfahrstunden =
     3 x Überland
     1 x Autobahn
     1 x Beleuchtungsfahrt

(Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)


Prüfung

Grundfahraufgabe

Stadt, Überland, Autobahn

Prüfungsfahrt 55 Minuten



Was ist der Automatik-Führerschein?
Mit einem so genannten Automatik-Führerschein darf der Inhaber nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren (Schlüsselzahl 78 im Führerschein). Das heißt, der Fahrschüler hat die praktische Ausbildung ausschließlich mit einem Automatik-Fahrzeug abgelegt.

Seit 1. April 2021 gibt es eine neue Regelung: Wer die praktische Fahrprüfung für die Klasse B (Pkw) auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegt, darf unter gewissen Bedingungen auch Autos mit Schaltgetriebe fahren: Während der praktischen Grundausbildung müssen mindestens zehn Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schaltfahrzeug gemacht werden. Die Fahrtauglichkeit wird dann in einer mindestens 15-minütigen Schaltkompetenzüberprüfung mit dem Fahrlehrer nachgewiesen.
Mit dieser Ausbildung wird die Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge aufgehoben und die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen. Das bedeutet, dass der Inhaber sowohl im In- als auch im Ausland Autos mit Schaltgetriebe fahren darf.

Hintergrund der Neuregelung: Es gibt immer mehr Fahrzeuge mit Automatikgetriebe, u.a. sind alle E-Autos Automatik-Fahrzeuge

 

 
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